CSC – was ist das?

Die Regulierung von Cannabis steht im Fokus und verschiedene Modelle wurden diskutiert. Das altbekannte, niederländische Coffeeshop-Modell kann mit seiner halbherzigen Umsetzung nicht als Vorbild dienen, da es die Versorgungsfrage komplett offen lässt. Während hierzulande nun auch Apotheken als Abgabestellen für Cannabis als Medizin fungieren, etablieren sich Cannabis Social Clubs (CSCs) bzw. „Anbauvereinigungen“ nach deutschem Cannabisgesetz als eine sinnvolle Alternative, und zwar für GenusskonsumentInnen und PatientInnen gleichsam. Was genau sind CSCs und welche Vorteile bieten sie?


Cannabis Social Club:
Gemeinsam anbauen, genießen, verantworten


Ein Blick in die Geschichte:

Von den Teapads zu den europäischen CSCs

Die Wurzeln der Cannabis Social Clubs lassen sich bis in die Prohibitionszeit der USA zurückverfolgen. In den 1920er Jahren entstanden sogenannte „Teapads“, in denen Jazzmusik genossen und Cannabis konsumiert wurde. Diese Clubs verschwanden mit der Illegalisierung von Cannabis, doch die Idee eines gemeinschaftlichen Konsums blieb bestehen.

In den 1990er Jahren tauchten in Spanien die ersten modernen Cannabis Social Clubs auf. Diese non-profit Vereine ermöglichten es ihren Mitgliedern, gemeinsam Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Die europäischen CSCs zeichnen sich durch Transparenz, Demokratie und Gemeinnützigkeit aus. Die Mitglieder finanzieren den Club durch Beiträge und erhalten im Gegenzug Zugang zu Cannabis, das unter kontrollierten Bedingungen und ohne Profitinteresse angebaut wird. ENCOD, die Europäische Koalition für gerechte und wirksame Drogenpolitik, hat 2014 einen „Verhaltenskodex“ für CSCs veröffentlicht, den später viele Clubs zum Vorbild genommen haben. (CSC-Kodex PDF, deutsch)


CSCs bieten gegenüber anderen Regulierungsmodellen eine Reihe von Vorteilen


Die Vorteile von
Cannabis Social Clubs

  • Kontrolle über Qualität und Herkunft: Durch den gemeinschaftlichen Anbau haben die Mitglieder die volle Kontrolle über die Qualität und Herkunft des Cannabis.
  • Risikominimierung: CSCs fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis durch Aufklärung und soziale Kontrolle.
  • Gemeinschaft und Austausch: Die Clubs bieten einen Raum für Austausch und Gemeinschaft unter CannabiskonsumentInnen.
  • Medizinische Versorgung: Viele CSCs legen Wert auf die Versorgung von PatientInnen mit medizinischem Cannabis.

Cannabis Social Clubs weltweit:
Von der rechtlichen Grauzone zur Legalisierung


Die rechtliche Situation von CSCs

ist von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern, wie Uruguay, Malta und Spanien, sind sie bereits legalisiert oder zumindest toleriert. In manchen Ländern, wie Frankreich, befinden sie sich noch in einer rechtlichen Grauzone.

Mit dem wachsenden Interesse an der Legalisierung von Cannabis gewinnen Cannabis Social Clubs zunehmend an Bedeutung. Sie bieten eine Möglichkeit, Cannabis kontrolliert und verantwortungsvoll zu konsumieren und gleichzeitig die Vorteile einer Gemeinschaft zu genießen.

Cannabisgesetz:
Anbauvereine in Deutschland

Mit dem am 01.04.2024 gültig gewordenen Cannabisgesetz, kurz: CanG, lang: „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, ist eine neue Epoche in Deutschland angebrochen. Doch nicht ohne Bürokratie: Mit zahlreichen Regeln ermöglicht das Konsumcannabisgesetz (KCanG), Artikel 1 von 15 des CanG, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis innerhalb der Anbauvereinigungen unter strengen Auflagen, um Missbrauch zu verhindern und einen gesetzeskonformen Umgang zu gewährleisten.


Eine Anbauvereinigung im Rahmen des CanG ist eine rechtlich anerkannte Organisation, deren ausschließlicher Zweck es ist, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an ihre Mitglieder für den persönlichen Gebrauch weiterzugeben.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind:

  • Erlaubnispflicht: Um Cannabis anzubauen und weiterzugeben, benötigen Anbauvereinigungen eine behördliche Erlaubnis, die bestimmte Kriterien erfüllt, wie Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen und Schutz gegen unbefugten Zugriff (§ 11 KCanG).
  • Mitgliedschaft: Anbauvereinigungen können als Vereine oder Genossenschaften organisiert sein und müssen Regelungen zur Mitgliedschaftsdauer und zum Wohnsitz der Mitglieder haben (§ 16 Abs. 5 KCanG).
  • Beteiligung: Beim Anbau von Cannabis innerhalb der Gemeinschaft sollen die Mitglieder aktiv mitwirken (§ 17 KCanG).

Weitere Besonderheiten für Anbauvereinigungen:

  • Der Umgang mit Cannabis ist streng auf den Eigenbedarf innerhalb der Vereinigung beschränkt (§ 20 KCanG).
  • Anbauvereinigungen müssen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen (§ 26 Abs. 6 KCanG).
  • Beiträge und Kosten müssen den Satzungen entsprechend festgelegt und transparent sein (§ 24, 25 KCanG).
  • Dokumentations- und Berichtspflichten sind zu erfüllen, um die Rückverfolgbarkeit von Cannabis und Vermehrungsmaterial zu gewährleisten (§ 26 Abs. 1 KCanG).

Das CanG ist weit über das Ziel hinaus geschossen, einfach nur erwachsenen Menschen einen sinnvollen, möglichst freien Umgang mit Cannabis zu erlauben. Mengenbegrenzungen sind bereits eine Einschränkung, die unverhältnismäßig ist. Das Verbot, innerhalb von Clubs konsumieren zu dürfen, wird sich negativ auf die soziale Gemeinschaft der Vereine auswirken und verhindert sogar die Weitergabe von Erfahrung und Wissen über verantwortungsvollen Konsum.

Fazit: Das CanG ist ein Schritt in die richtige Richtung und alle, die hinter der Kampagne CSC ist OK! stehen, freuen sich über den Erfolg, aber es gibt noch einiges zu verbessern. Unser aktuelles Ziel: Wir unterstützten Vereine bei der Gründung – mehr dazu in der Roadshow.


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